Für alle Internetauftritte sowie öffentlich zugänglichen Internet-Angebote von Behörden und Bundesverwaltung ist digitale Barrierefreiheit bereits eine gesetzlich vorgeschriebene Norm. Der private Sektor hinkt hier buchstäblich hinterher.
Für jeden Anbieter von Produkten und Informationen im
Gesundheitsmarkt sollte jedoch die Devise lauten:
Wer, wenn nicht wir?! Also: Umdenken, umgestalten und Menschen mit Behinderung einschließen.
Inklusion lohnt sich
Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung können einen nicht unerheblichen Teil Ihrer Patienten ausmachen. Stärken Sie Ihre Reputation im Bereich der digitalen Barrierefreiheit.
Doris Lütke
Gestalten Sie Ihre digitalen Informationsangebote normgerecht. Doris Lütke zeigt Ihnen gerne, was Sie dabei beachten sollten.